Die Downloads


Wir sind qualifiziert die Entsorgung von stationären, mit FCKW-haltigen Kältemitteln gefüllten Anlagen vorzunehmen.

Die Entsorgung von Alt-Kältemittel und Altöl wird gemäß FCKW-Halon-Verbots-Verordnung durchgeführt.


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